Sobald feststeht, dass Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, stellt sich die nächste Frage: intern besetzen oder extern beauftragen? Beide Modelle haben ihre Berechtigung — hier die wichtigsten Unterschiede.
Kosten
Ein interner Datenschutzbeauftragter bedeutet zusätzliches Gehalt, Weiterbildungskosten und oft eine Doppelbelastung, da die Rolle meist neben der eigentlichen Tätigkeit ausgeübt wird. Ein externer Datenschutzbeauftragter läuft als planbarer monatlicher Festpreis, ohne Personalnebenkosten.
Fachkompetenz
Ein interner Beauftragter kennt Ihr Unternehmen im Detail, hat aber oft nur begrenzten Einblick in andere Branchen oder Fallkonstellationen. Ein externer Beauftragter bringt in der Regel Erfahrung aus vielen Mandaten mit und ist ständig mit aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung befasst.
Unabhängigkeit
Der Datenschutzbeauftragte muss weisungsfrei arbeiten können — das ist bei einem externen Beauftragten strukturell einfacher sicherzustellen, da keine Abhängigkeit von internen Hierarchien besteht.
Kündigungsschutz
Interne Datenschutzbeauftragte genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der auch nach Ende der Bestellung nachwirkt. Das erschwert spätere personelle Anpassungen. Bei einem externen Dienstleister entfällt diese Bindung.
Verfügbarkeit im Ernstfall
Bei einem Datenschutzvorfall zählt jede Stunde. Ein externer Datenschutzbeauftragter mit entsprechender Erfahrung kann oft schneller die nötigen Schritte einleiten als eine intern zusätzlich belastete Person.
Wann lohnt sich welches Modell?
Für sehr große Organisationen mit eigener Rechts- oder Compliance-Abteilung kann ein interner Beauftragter sinnvoll sein. Für die meisten Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und kleinere Unternehmen ist ein externer Datenschutzbeauftragter in der Praxis die wirtschaftlichere und unkompliziertere Lösung.
Sie überlegen, extern zu gehen? Wir übernehmen die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten zum planbaren Festpreis.
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